FAQs, Bestellung & Lieferung

Wie bestelle ich bei Ihnen?
Einfach per E-Mail, per Telefon (+43-2639-7150 bzw. +43 -676-35 98 772),  per Fax (+43-2639-7150-30) oder schriftlich per Post:
Bogensberger GmbH
A-2721 Bad Fischau-Brunn
Wiener Str. 32.
Wie lange ist die Lieferzeit?

Sofern das Material lagernd ist, erhalten Sie es ehestmöglich mit Paketdienst zugestellt oder können es bei uns direkt abholen.

 

Wie erhalte ich die Ware?

Wir versenden mittels Paketdienst. Die Frachtkosten werden zum Selbstkostenpreis verrechnet.
Selten und nur auf ausdrücklichen Wunsch erhalten Sie das Paket auch per Post.
Selbstverständlich können Sie die Ware nach Vereinbarung auch direkt bei uns abholen oder abholen lassen.

 

Wie hoch sind die Versandkosten?

Diese sind abhängig vom Gewicht und dem Zustellland. Bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich unter Angabe der Menge und der Lieferadresse. Wir informieren Sie gerne vorab über die Höhe der Kosten.

Liefern Sie auch ins Ausland?

Natürlich und sehr gerne!

Info für unsere EU-Firmenkunden: Sollten Sie eine gültige UID-Nummer (=VAT Number – Value added tax) haben, ersuchen wir um zeitgerechte Bekanntgabe derselben, passend zur dazu eingetragenen Adresse.

Info für unsere Firmenkunden in der Schweiz und in Liechtenstein: Seit 01.01.2016 ist die Angabe der UID-Nummer (Unternehmens-Identifikations-Nummer – nicht zu verwechseln mit der Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer) – des Rechnungsempfängers bei Sendungen in die Schweiz und nach Liechtenstein zwingend vorgeschrieben. Bitte senden Sie uns Ihre UID Nummer zusammen mit Ihrer Bestellung!

Welche Angaben brauchen Sie für eine Lieferung ins Ausland / Inland?

Zunächst natürlich die genaue Lieferadresse und, falls es ein andere ist, die Rechnungsadresse.

Unsere EU-Auslands-Firmenkunden ersuchen wir in Ihrem Interesse um die Bekanntgabe der gültigen UID-Nummer, in Verbindung mit der dazugehörigen und entsprechend registrierten Firmenadresse. Diese Nummer erhalten Unternehmen kostenfrei beim jeweiligen zuständigen Finanzamt.

Info für unsere Firmenkunden in der Schweiz und in Liechtenstein: Seit 01.01.2016 ist die Angabe der UID-Nummer (Unternehmens-Identifikations-Nummer – nicht zu verwechseln mit der Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer) – des Rechnungsempfängers bei Sendungen in die Schweiz und nach Liechtenstein zwingend vorgeschrieben. Bitte senden Sie uns Ihre UID Nummer zusammen mit Ihrer Bestellung!

 

Ich habe eine Reklamation!

Das tut uns sehr leid 🙁
Wir sind selbstverständlich gerne bereit im berechtigten Reklamationsfall die Ware zurückzunehmen und Ihnen entsprechenden Ersatz zu geben. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung! (Kontakt)

Bitte beachten Sie auch unsere Verarbeitungshinweise.

Sonderkonditionen – gibt`s die?

Wir kalkulieren unsere Produkte sehr knapp und exakt, so dass das Preis-Leistungsverhältnis stimmt.  Sonderkonditionen sind daher – wenn Sie so wollen – für jeden unserer Kunden selbstverständlich.

Kann ich die Ware auch selbst abholen?

Gerne, bitte teilen Sie uns mit, wann Sie zu uns kommen wollen. Die Adresse und einen Anfahrtsplan finden Sie hier.

 

Das Gewicht passt nicht! – Was ist der Handelsgewichtszuschlag?

Bitte beachten Sie, dass wir Garnbestellungen immer inklusive Handelsgewichtszuschlag kalkulieren. Es kann also sein, dass das verrechnete Gewicht des Materials nicht mit dem tatsächlichen Gewicht übereinstimmt, sondern in einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Prozentsatz,  entsprechend der realen Feuchtigkeit des Materials, abweicht. Dies ist kein Grund zur Reklamation, sondern – wie der Name schon sagt – handelsüblich und auf Grund des natürlichen Garnverhaltens gegeben.

Auszug aus der Wikipedia-Definition „Handelsgewichtszuschlag“

Als Handelsgewichtszuschlag bezeichnet man einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz des im Handel üblichen Feuchtigkeitsgehalts textiler Faserstoffe, der als Basis der Gewichtsbestimmung dient. Der Handelsgewichtszuschlag wird auch als Feuchtigkeitszuschlag bezeichnet.
Die Handelsgewichtszuschläge der einzelnen Faserstoffe sind im Textilkennzeichnungsgesetz (TKG) und internationalen Normen festgelegt. Bei Wolle ist dieses z. B. 18,25 % (Gewichtsprozent zulässiger Feuchtigkeitsgehalt).
Ist das Fasermaterial trockener als hier z. B. die 18,25 %, wird die tatsächliche Feuchte mit Hilfe des Konditionierverfahrens bestimmt. Preisbasis ist dann nicht das gemessene Nettogewicht, sondern das berechnete, auf den Handelsgewichtszuschlag hoch gerechnete Konditioniergewicht. Bei Fasermischungen wird deren Handelsgewichtszuschlag anteilig gerechnet.Dies ist ein Auszug aus dem Artikel Handelsgewichtszuschlag der freien Enzyklopädie Wikipedia. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.